Das bieten wir
einen verantwortungsvollen, abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz
einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit guten Karrieremöglichkeiten
die Übernahme von Führungsfunktionen und
die Möglichkeit zur Mitwirkung bei der Gestaltung und Entwicklung polizeilicher Strategien und Konzepte
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein attraktiver, moderner und verlässlicher Arbeitgeber, der die polizeilichen Kernaufgaben (Einsatzbewältigung und Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung und -prävention und polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit) mit ca. 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigt.
Wir wissen, dass wir nur mit motivierten, qualifizierten, eigenverantwortlich handelnden und zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die an uns gerichteten Erwartungen erfüllen können. Weil das so ist, hat Mitarbeiterorientierung einen hohen Stellenwert. Sie ist eine wesentliche Aufgabe unserer Führungskräfte. Dazu gehört auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen.
Nach erfolgreich absolviertem Auswahlverfahren erfolgt im Wege der Bestenauslese eine Einstellung als Polizeirätin beziehungsweise Polizeirat auf Probe mit einer Besoldung nach A 13 LBesO (das Grundgehalt beträgt 4.580 € brutto in Abhängigkeit der persönlichen Lebensumstände und des Lebensalters auch höher/ Krankheitskosten sind über die Freie Heilfürsorge abgedeckt)
Grundsätzlich sind Sie ab dem ersten Tag Ihrer Karriere Führungskraft. Um Ihnen den Einstieg in die neue Funktion, aber auch den Einstieg in Ihren persönlichen Karriereweg zu erleichtern, absolvieren Sie eine 2 ½-jährige prüfungsfreie Einführungsphase, einschließlich eines ca. neunmonatigen Studiums an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol). Sie erwerben so u. a. Kenntnisse aus den Kernbereichen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle sowie Verkehrssicherheitsarbeit.
Ihre neuen Aufgaben
Übernahme von Führungsfunktionen
Leiten von größeren Polizeieinsätzen
Entwickeln von polizeilichen Strategien und Konzepten
Als Führungskraft des Polizeivollzugsdienstes nehmen Sie maßgeblichen Einfluss auf die Ausrichtung und Gestaltung der von Ihnen geleiteten Bereiche. Eine konkrete Verwendung/Erstfunktion sowie der damit verbundene Dienstort kann Ihnen erst kurz vor Abschluss der Einführungsphase mitgeteilt werden. Sie werden in diese Entscheidung durch persönliche Gespräche eingebunden.
Als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter des Landes Nordrhein-Westfalen sind Sie grundsätzlich im gesamten Land Nordrhein-Westfalen einsetzbar, d. h. dass Sie in gewissem Maße mobil sein sollten und bereit dazu, sich in unterschiedlichste Aufgabenstellungen und Einsatzbereiche einzuarbeiten.
Richtlinie über die Einführungsphase in den höheren Polizeivollzugsdienst herunterladen
Das erwarten wir
Studium: Sie haben die zweite juristische Staatsprüfung oder die zweite Prüfung (Staatsprüfung) für ein Amt der Laufbahngruppe II, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes des allgemeinen Verwaltungsdienstes erfolgreich abgeschlossen.
Staatsangehörigkeit: Sie sind Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder sind Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU.
Landesbeamtengesetz: Sie erfüllen die nach dem Landesbeamtengesetz NRW und anderen beamtenrechtlichen Vorschriften erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
Alter: Sie haben zum Einstellungstermin das 40. Lebensjahr nicht vollendet (Ausnahmen gemäß § 14 (5) LBG NRW möglich).
Polizeidiensttauglichkeit: Sie sind mindestens 163 cm groß (Ausnahmen sind möglich, zusätzlicher Mindestgrößentest) und reichen bis zum Einstellungstermin einen Nachweis über das Ablegen des Deutschen Sportabzeichens ein, der mit Beginn des Bewerbungszeitraumes nicht älter als zwölf Monate alt ist.
Sprachkenntnisse: Sie haben einen Nachweis über Englischkenntnisse auf B1 Niveau oder über 6 Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe I.
Fahrerlaubnis: Sie besitzen die Fahrerlaubnis Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe oder die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 197.
Soft Skills: Sie besitzen ausgeprägte soziale Kompetenzen, überzeugende kommunikative Fähigkeiten, Stressstabilität, Flexibilität und hohe Eigenmotivation. Außerdem treten Sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein.
Ihr Weg zu uns
Jetzt bis zum 31. Mai 2025 bewerben und zum 01. April 2026 einsteigen. Das erforderliche Bewerbungs- und Auswahlverfahren beginnt in der Regel im Sommer des Jahres, das der Einstellung vorausgeht und zwar mit der Bekanntgabe des Bewerbungszeitraumes.
Der Einstellung geht ein Auswahlverfahren voraus. Die abschließende Einstellungsentscheidung trifft eine Kommission des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW).
Die Durchführung des Auswahlverfahrens ist zeitlich wie folgt geplant:
1. Verfahrenstag: voraussichtlich 29. KW
2. Verfahrenstag: voraussichtlich 40. KW
3. Verfahrenstag: voraussichtlich 49. KW
Die Ergebnisse der einzelnen Verfahrensteile haben jeweils Ausschlusscharakter.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bevorzugt berücksichtigt.
Die Administration des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens erfolgt grundsätzlich durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW).
Für die Kontaktaufnahme und für Rückfragen stehen Ihnen Marcel Fülling unter der Telefonnummer 0251 7795 5347 oder unter der E-Mail: auswahl2.2@polizei.nrw.de gerne zur Verfügung.
Bearbeitungshinweise
Bearbeitungshinweise zur Bewerbung herunterladen
Übersenden Sie bitte nur folgende Unterlagen auf dem Postweg an unten genannte Anschrift.
Anschrift:
Bitte senden Sie keine Originalurkunde ein;
Bitte übersenden Sie die Bewerbungsunterlagen nicht in Ordnern, Heftern oder Plastikhüllen.
LAFP NRW
Teildezernat 53.4
Auswahl 2.2
Weseler Straße 264
48151 Münster